Deutsche TSE-Fiskalisierung
Stand und Vertragsversion: 5. Oktober 2026
Voraussetzungen, Statusbedeutung und Pflichten für die optionale TSE-Anbindung.
1. Produkt und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner:
Ankele GmbH
Im Wasen 28, 72770 Reutlingen
Deutschland
Geschäftsführer: Ralph Thomas Ankele
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 352460
USt-IdNr.: DE146475478
E-Mail: support@ankele-gmbh.de
Die TSE-Fiskalisierung ist eine optionale kostenpflichtige Zusatzleistung für Deutschland. Kassenka bindet dafür fiskaly SIGN DE an. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung, ob, ab wann und in welchem Umfang ein Betrieb der TSE-, Beleg-, Melde- und Aufbewahrungspflicht unterliegt.
2. Wann TSE-Schutz besteht
TSE-Schutz besteht nur, wenn das TSE-Produkt bezahlt und nutzbar, die Betriebsstätte und das Register vollständig eingerichtet, der TSE-Platz diesem Register zugewiesen, das Gerät korrekt gebunden und der Status in Kassenka aktiv beziehungsweise verfügbar ist. Die bloße Existenz eines TSE-Menüs, eines Kontos oder einer Produktwerbung bedeutet keine aktive Signierung.
3. Statusanzeige
Das TSE-Symbol in der oberen App-Leiste zeigt den laufenden Zustand an und öffnet die Detailansicht. „Nicht aktiviert“ bedeutet, dass dieses Gerät nicht fiskalisiert. „Prüfung“, „offline“, „Anmeldung erforderlich“, „nicht erreichbar“, „fehlgeschlagen“ oder „Ergebnis unbekannt“ weisen auf einen eingeschränkten oder ungeklärten Zustand hin. Der Nutzer beobachtet diese Anzeige und klärt Warnungen zeitnah.
4. Fail-open und Ausfälle
Kassenka speichert einen Verkauf, ein Storno, eine Geldbewegung oder einen lokalen Kassenabschluss aus Gründen der Datenintegrität auch dann lokal, wenn die TSE nicht erreichbar ist. Der Vorgang kann dann unsigniert sein oder einen unbekannten Fiskalstatus besitzen und wird entsprechend gekennzeichnet. Kassenka signiert historische Offlinevorgänge nicht nachträglich. Die Fortsetzung der lokalen Erfassung ist keine Erlaubnis, einen Ausfall gezielt herbeizuführen oder unbehandelt fortzusetzen. Bei einem unklaren Ergebnis kann der Status derselben bereits angefragten TSE-Transaktion abgefragt werden. Eine bereits rechtzeitig abgeschlossene, zunächst unbekannte Signatur kann so festgestellt werden; es wird dabei keine neue Signatur für einen historischen Offlinevorgang erzeugt.
5. Pflichten des Betreibers
Der Betreiber hinterlegt richtige Unternehmens-, Steuer-, Standort-, Register- und Gerätedaten, hält Internet und Anmeldung funktionsfähig, prüft den Status vor dem produktiven Betrieb und dokumentiert beziehungsweise behandelt Ausfälle nach den für ihn geltenden Regeln. Er prüft Belege, Kassenabschlüsse, DSFinV-K-Ausgaben und Meldedaten auf Vollständigkeit und lädt erforderliche Exporte rechtzeitig herunter.
6. TAR, DSFinV-K und Aufbewahrung
TAR und DSFinV-K sind unterschiedliche Exporte. Der TAR stammt aus der TSS und kann nicht aus Kassenka-Orders oder einem DSFinV-K-ZIP rekonstruiert werden. TAR-Dateien können über App und Portal angefordert und heruntergeladen werden. Der Betreiber muss die Dateien selbst abrufen, ihre Vollständigkeit prüfen und sicher aufbewahren; CloudSave archiviert sie nicht automatisch. Ein bloß angeforderter Export ist noch keine Sicherung. Bei einem Standort mit YEAR und FLEX sind sämtliche Teile beider TSS zu sichern. Vor einer endgültigen Standortstilllegung ist die vollständige externe Sicherung ausdrücklich zu bestätigen oder die vollständige Cloud-Sicherung nachzuweisen. Auch vor dem Ende des Dienstes und bei angekündigtem Providerwechsel sind erforderliche Daten rechtzeitig zu sichern. Eine dauerhafte Abrufbarkeit beim Provider nach Vertragsende ist nicht zugesagt. Kassenka gibt keine verbindliche individuelle Aufbewahrungsberatung.
7. Provider und technische Daten
Für die TSE werden erforderliche technische Kassen-, Zeit-, Betrags-, Steuer-, Zahlungs- und Transaktionsdaten über das Kassenka-Backend an fiskaly übertragen. fiskaly betreibt die zertifizierte TSE-Komponente; Kassenka bleibt für die vertraglich zugesagte Integration verantwortlich. Ein unmittelbarer Servicevertrag mit fiskaly entsteht nicht. Zugangsdaten und technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht unbefugt weitergegeben, manipuliert oder umgangen werden; zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt. Provider-, Internet- und Wartungsstörungen können die Erreichbarkeit zeitweise beeinträchtigen.
8. Laufzeit, Zahlung und Deaktivierung
Der TSE-Platz gilt für das ausgewählte Register. FLEX wird nach Kalendermonaten berechnet. YEAR umfasst zwölf aufeinanderfolgende Kalendermonate und wird jährlich im Voraus bezahlt. Der Aktivierungsmonat zählt jeweils vollständig, unabhängig vom Aktivierungstag. Beispiel: YEAR ab 15. Juni 2026 umfasst Juni 2026 bis einschließlich Mai 2027. Die erste Zahlung umfasst den vollen ausgewiesenen Preis. Bei FLEX kommt die ausgewiesene einmalige Erstaktivierung hinzu; bei YEAR ist sie enthalten. Die Wiederaufnahme desselben Clients im selben Tarifkonto verursacht keine zweite Erstaktivierungsgebühr.
Die automatische Verlängerung wird am letzten Tag des laufenden bezahlten Zeitraums um 18:00 UTC zur Zahlung angestoßen, also um 19:00 Uhr in der Winterzeit beziehungsweise 20:00 Uhr in der Sommerzeit in Deutschland. Bei YEAR wird der volle Preis für weitere zwölf Kalendermonate eingezogen. Eine Rechnung oder ein begonnener Zahlungsversuch allein verlängert die bezahlte Nutzungsfrist noch nicht. Der tatsächlich bestätigte Zahlungseingang ist maßgeblich; eine erfolgreiche Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt wird nicht garantiert.
Eine Kündigung vor dem Verlängerungseinzug verhindert die nächste Verlängerung des ausgewählten Registers. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben bis zum angezeigten Ende bestehen; eine ausdrücklich bestätigte sofortige Beendigung kann die Signierung früher stoppen. Am letzten Laufzeittag erfolgt der technische TSE-Stopp um 23:30 Uhr in Europe/Berlin. Ohne rechtzeitig bestätigte Verlängerungszahlung kann es zu einer Unterbrechung der TSE-Signierung kommen. Andere Kassenplätze bleiben von einer Einzelbeendigung unberührt.
Bei einer FLEX-Erstbuchung am Monatsletzten nach dem regulären Verlängerungstermin umfasst die vor dem Kauf angezeigte Erstzahlung den Aktivierungsmonat und den unmittelbar folgenden Kalendermonat. In der kurzen Umstellungsphase vor dem Verlängerungstermin kann ein neuer Checkout vorübergehend nicht gestartet werden. Ist der aktuelle Monat bei Abschluss nicht mehr sicher nutzbar, wird der nächste Monat als erster Leistungsmonat vor dem Kauf ausgewiesen. Maßgeblich sind der bestätigte Zeitraum und Gesamtpreis im Checkout.
Tariflich enthaltene Signaturmengen und Zusatzpakete ergeben sich aus dem Portal. Kündigung, Ablauf oder eine ausdrücklich bestätigte sofortige Beendigung können die weitere Signierung sperren. Vor einer endgültigen TSS-Stilllegung sind offene Vorgänge zu prüfen und ein letzter vollständiger TAR-Export anzubieten und zu sichern.